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MINDESTLOHN                                                     KINDERGELD


      In diesem Jahr steigt der gesetzliche Mindestlohn               Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld
      auf 9,19 Euro pro Stunde. Dies sind 42 Cent mehr                um 10 Euro. Für das erste und zweite Kind
      als im Jahr 2018. Am 1. Januar 2015 wurde der                   erhält man somit 204 Euro, für das dritte
      gesetzliche Mindestlohn flächendeckend                          Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind

      eingeführt.                                                     235 Euro pro Monat.


      MEHR GELD FÜR                                                   NEUE SCHEINE

      WEITERBILDUNGEN                                                  Die Europäische Zentralbank führt ab dem

      Das Qualifizierungschancengesetz wurde im                       28. Mai neue 100- und 200-Euro-Scheine
      November 2018 vom Bundesministerium für Arbeit                  ein. Die neuen Banknoten enthalten neue
      und Soziales beschlossen. Dieses bezieht sich vor               Sicherheitsmerkmale, die Geldfälschern

      allem auf die neuen Tätigkeiten die sich durch den              das Leben schwerer machen sollen,
      digitalen Strukturwandel ergeben. Dies hat die                  und ergänzen die überarbeitete Generation
      Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung               von Euro-Banknoten. Die neuen Scheine
      um 0,4 Prozent zur Folge. Kurzzeitig Beschäftige                sind zudem kleiner und passen besser in
      sollten des weiteren besser vor Arbeitslosigkeit                den Geldbeutel.

      geschützt werden. Kleine und mittlere Unternehmen
      können Zuschhüsse für Lehrgangskosten beantragen,               AUSLANDS
      wenn dieses Unternehmen auf Qualifizierung setzt.               TELEFONGEBÜHREN
                                                                      Ab Mai 2019 soll es Preisobergrenzen für
      KRANKENVERSICHERUNG                                             Gespräche ins EU-Ausland geben. Die

      Arbeitgeber übernehmen ab Januar die Hälfte der                 Gesprächsminute von Handy oder Festnetz
      Zusatzbeiträge. Diese musste bislang der Arbeitnehmer           soll dann innerhalb der EU maximal 19 Cent
      komplett selbst tragen. Zudem senken einige                     kosten, eine SMS höchstens 6 Cent.

      Krankenkassen zum Jahreswechsel die Höhe des
      Zusatzbeitrags.
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