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MINDESTLOHN KINDERGELD
In diesem Jahr steigt der gesetzliche Mindestlohn Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld
auf 9,19 Euro pro Stunde. Dies sind 42 Cent mehr um 10 Euro. Für das erste und zweite Kind
als im Jahr 2018. Am 1. Januar 2015 wurde der erhält man somit 204 Euro, für das dritte
gesetzliche Mindestlohn flächendeckend Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind
eingeführt. 235 Euro pro Monat.
MEHR GELD FÜR NEUE SCHEINE
WEITERBILDUNGEN Die Europäische Zentralbank führt ab dem
Das Qualifizierungschancengesetz wurde im 28. Mai neue 100- und 200-Euro-Scheine
November 2018 vom Bundesministerium für Arbeit ein. Die neuen Banknoten enthalten neue
und Soziales beschlossen. Dieses bezieht sich vor Sicherheitsmerkmale, die Geldfälschern
allem auf die neuen Tätigkeiten die sich durch den das Leben schwerer machen sollen,
digitalen Strukturwandel ergeben. Dies hat die und ergänzen die überarbeitete Generation
Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von Euro-Banknoten. Die neuen Scheine
um 0,4 Prozent zur Folge. Kurzzeitig Beschäftige sind zudem kleiner und passen besser in
sollten des weiteren besser vor Arbeitslosigkeit den Geldbeutel.
geschützt werden. Kleine und mittlere Unternehmen
können Zuschhüsse für Lehrgangskosten beantragen, AUSLANDS
wenn dieses Unternehmen auf Qualifizierung setzt. TELEFONGEBÜHREN
Ab Mai 2019 soll es Preisobergrenzen für
KRANKENVERSICHERUNG Gespräche ins EU-Ausland geben. Die
Arbeitgeber übernehmen ab Januar die Hälfte der Gesprächsminute von Handy oder Festnetz
Zusatzbeiträge. Diese musste bislang der Arbeitnehmer soll dann innerhalb der EU maximal 19 Cent
komplett selbst tragen. Zudem senken einige kosten, eine SMS höchstens 6 Cent.
Krankenkassen zum Jahreswechsel die Höhe des
Zusatzbeitrags.
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