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H.W. Köhnen – Dirk Kästner - Kampfkunst & asiatische Medizin –
                                                   Shiatsu -  Kuatsu - Dian Xue

                  Rettungskette

                  Der Ablauf der Hilfeleistungen bei einem Notfall außerhalb des Krankenhauses kann wie eine Kette
                  gesehen werden, die aus fünf Gliedern besteht. Jedes Glied und vor allem das lückenlose Ineinan-
                  dergreifen  der einzelnen Glieder ist  für das  Überleben  des Patienten  in  gleichem Maße entschei-

                  dend. Wie die Abbildung zeigt, ist der Ersthelfer, also derjenige, der als erster an der Unfallstelle er-
                  scheint und oftmals Laie ist, im Bereich der ersten drei Kettenglieder tätig und leistet so einen ent-
                  scheidenden Beitrag zur Rettung des Betroffenen.
                  Die  in diesem Skript gewählte Darstellung legt einen besonderen  Schwerpunkt auf  die Rolle des
                  Laien und widmet deshalb den drei wichtigsten Schritten der Laienhilfe, nämlich:


                  ⇒ den Sofortmaßnahmen,
                  ⇒ der Betätigung des Notrufs und der Ersten Hilfe jeweils ein eigenes Glied.

                  Sofortmaßnahmen
                  Das erste Glied der Kette besteht in den sofort am Notfallort zu ergreifenden Maßnahmen.

                  Hierzu zählen:

                  ⇒ Feststellen eines Notfalls
                  ⇒ Absichern der Unfallstelle und

                  ⇒ Retten des Verunglückten aus der Gefahrenzone (Bergung des Betroffenen).

                  Notruf
                  Die medizinischen Möglichkeiten des Ersthelfers sind begrenzt. Deshalb benachrichtigt er über
                  den Notruf möglichst schnell  professionelle  Hilfe. Falls  möglich  beauftragt er hiermit einen weiteren
                  Helfer (etwa einen der sich meist rasch einfindenden Schaulustigen); ist er allein, meldet er den

                  Notfall selbst. Der Notruf kann über Telefon, über die Funknetze von Linienbussen oder Taxen, über
                  die Notruftelefone an Fernstraßen sowie an Polizei und Feuerwehrrufsäulen getätigt werden. Hinwei-
                  se auf Meldeeinrichtungen sind an den Leitpfosten der Autobahnen sowie auf speziellen Hinweis-
                  schildern angebracht. Der Notruf  sollte bei der Polizei  (110) oder direkt beim örtlichen Rettungs-
                  dienst (geplant bundeseinheitlich 19222) erfolgen. Jeder Notruf muss die folgenden fünf Punkte um-
                  fassen (5 x W):


                  Wo                   geschah es? Durch eine genaue Angabe des Unfallortes mit Straße und
                  Haus-                nummer kann sich der Rettungsdienst unnötiges Suchen ersparen.
                  Was                  geschah? Kurze Beschreibung der Unfallsituation.
                  Wie viele            Verletzte?
                  Welche                    Art von Verletzungen?
                  Wann?





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