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BAUBESCHREIBUNG                                                            Errichtung von 3 Wohnungen Lintruper Str. 107 (Block C)
                                                                                   Errichtung von 2 Wohnungen Lintruper Str. 109 (Block B)
                                                                                   Errichtung von 2 Wohnungen Lintruper Str. 111 (Block B)
        Dachgeschossaufstockung der                                                Errichtung von 2 Wohnungen Lintruper Str. 113 (Block D)
        Häuser 107, 109 & 111, 113 & 115                                           Errichtung von 2 Wohnungen Lintruper Str. 115 (Block D)










        A ALLGEMEINE ANGABEN                                                       beschreibung vereinbart ist. Die tatsächliche Anordnung richtet sich

                                                                                   nach den örtlichen Gegebenheiten und wird diesen Gegebenheiten

        Änderungen  dieser  Baubeschreibung,  welche  die  Qualität                nach Wahl des Bauherrn angepasst. Sonderwünsche sind möglich,

        der beschriebenen Bauleistungen nicht mindern, die Rücksicht               können aber nur berücksichtigt werden, sofern der Bautenstand dies

        nehmen auf Baubelange und Auflagen der Bauaufsichtsbe-                     erlaubt und die Bauausführung zeitlich und technisch dadurch nicht

        hörde und anderer Ämter sowie der bau- und planungsrecht-                  beeinträchtigt wird. Sonderwünsche können insbesondere dann kei-

        lichen Prüfingenieure und des ÖBVI, oder technisch notwen-                 ne Berücksichtigung finden, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen

        dig oder sinnvoll sind, bleiben grundsätzlich vorbehalten. Zur             Aufwand erfordern, den Baufortschritt verzögern oder aber einen Ein-

        Anwendung  kommen  die  zurzeit  gültigen  Vorschriften  der               griff in das Sondereigentum eines Miterwerbers bzw. in das Gemein-

        Landesbauordnung Berlin.                                                   schaftseigentum  bedeuten  würden.  Sollte  hierfür  eine  behördliche

                                                                                   Genehmigung nötig sein, sind die Kosten vom Käufer zu tragen.

        Die auf den Plänen dargestellten Ausstattungen und Einrich-

        tungsgegenstände  sind  nur  exemplarisch  und  werden  nur                Umplanungswünsche in den Wohnungen können nur dann berück-

        geschuldet,  sofern  dies  im  Kaufvertrag  bzw.  in  dieser  Bau-         sichtigt werden, wenn diese technisch ausführbar sind und keine Än-


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